
1. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / MARKTORDNUNG:
Ein Vertrag zwischen Standinhaber und Veranstalter ist neben der schriftlichen Bestellung ebenso zustande gekommen, sobald der Platz befahren/betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden.
Gleichzeitig erkennt jeder Standbetreiber (Mieter) sowie jeder Besucher mit Betreten des Veranstaltungsgeländes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Marktordnung sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungshalle verbindlich an.
Rückmeldung des Veranstalters erfolgt nur, wenn die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Wenn der Markt aufgrund behördlicher Auflagen oder Untersagungen nicht durchgeführt werden kann, erlischt die Teilnahmebestätigung automatisch und die Standgebühr wird zurückerstattet.
2. ZULASSUNG / AUSSTELLUNGSGEGENSTAND:
Zugelassen sind Teilnehmer, die folgende Waren anbieten:
-> Damenbekleidung
-> Schuhe
-> Taschen
-> Gürtel
-> Hüte
-> Mützen
-> Schmuck
-> Lippenstift
-> Nagellack
-> Handmade-Ware
aus den oben genannten Themen ist erlaubt
-> Neuware aus Geschäftsauflösung, Kollektionswechsel, Konkursverfahren, Outlets oder ähnliches zu Schnäppchenpreisen ist gestattet.
Alle Waren, die nicht aufgelistet sind und du gerne mitbringen möchtest, müssen mit uns im Vorfeld abgesprochen werden. JEDE:R GEWERBLICHE VERKÄUFER:IN MÜSSEN DIES BEI UNS ANMELDEN UND EINE GEWERBEGEBÜHR IST ZU ENTRICHTEN. DAZU GEHÖRT AUCH EIGENWERBUNG.
Es dürfen keine pharmazeutischen Produkte angeboten werden. Am Markt können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen.
Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich.
Jede/-r Verkäufer/-in darf seine/ihre selbst gebrachte Kleiderstange platzsparend (nicht über dem eigenen Verkaufsstand hinaus) neben dem Verkaufstisch aufstellen.
3. VERKAUFSFLÄCHE:
Deine Verkaufsfläche von 2,5 x 1,5 Meter (Premium ausgeschlossen) darf NICHT überschritten werden. Ein Tisch und Stuhl sind inklusive, kann im Vorfeld auch abbestellt werden (keine Erstattung möglich). Der Tisch ist 1,50 x 0,75m (Kongress am Park Augsburg) und 1,30 x 0,75m (Stadthalle Gersthofen) groß.
Jeder Verkaufsplatz wird ab ca. 09:30 Uhr kontrolliert. Ebenfalls werden wir dies während der Öffnungszeiten weiterhin kontrollieren.
Solltest du deine Ware lieber auf mehreren Kleiderständern präsentieren wollen (auch hier darf die Verkaufsfläche nicht überschritten werden), kannst du deinen Tisch auch abbestellen, lass es uns im Vorfeld wissen.
4. FREMDWERBUNG:
Jegliche Fremdwerbung auf unseren Märkten ist – ohne unsere Zustimmung – strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.
5. HAFTUNG DES STANDBETREIBERS:
Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.
6. ABSAGEN DURCH DEN HÄNDLER:
Stornierungen des Standplatzes werden nur schriftlich per E-Mail an hello.mm.events@gmail.com oder info@mucha-eventmanagement.de entgegengenommen. Nach Anmeldung und Bezahlung behalten wir uns bei einer Absage eine Bearbeitungsgebühr von 10€ ein. Bei einer Absage bis 13 Tage (Sonntag, 0:00 Uhr) vor der Veranstaltung erstatten wir 50% der Standgebühr. Ab Tag 6 (Sonntag, 0:00 Uhr) vor der Veranstaltung keine Erstattung mehr möglich, außer der Veranstalter findet einen Ersatz für deinen Verkaufsstand – dann erhältst du 25% der Standgebühr zurück.
DEINEN PLATZ KANNST DU JEDERZEIT AUCH EINER FREUNDIN WEITERGEBEN, DIESE MELDET SICH DANN EINFACH AUF DEINEN NAMEN BEI UNS.
Bitte beachte, dass die Geld-zurück-Garantie nur greift, sollte das Event von Seiten des Veranstalters abgesagt werden.
7. PLATZZUTEILUNG:
Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters vorgenommen. Hallenwände, Türen, Säulen etc. dürfen nicht mit Waren dekoriert werden. Elektro- und sonstige Installationen sind vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege und -türen sind freizuhalten und nicht zu verstellen. Bei Verstoß kann Marktverbot erteilt werden.
8. AUF- UND ABBAUZEITEN / EINFAHRT- UND EINLASSREGELN:
Die Aufbauzeit beginnt ab 07:45 Uhr (ggf. auch 7:30 Uhr). Der genaue Timeslot wird dir spätestens 48h vor der Veranstaltung mitgeteilt. Nach 09:00 Uhr erlischt die Reservierung und der Platz kann neu vergeben werden. Der Abbau des Standes vor 14:30 Uhr ist nicht gestattet. Da die Besucher:innen für den Besuch Eintritt bezahlen, haben sie auch das Recht bis 14:30 Uhr stöbern zu dürfen. Wer früher abbaut wird von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen und mit der sofortigen Zahlung einer 100,- Euro Strafe belastet.
Diese Regelung greift nicht, sollte der Stand keine Ware mehr haben. Händler, die sich nicht an die Aufbauregeln halten, werden von zukünftigen Märkten ausgeschlossen.
9. STANDPERSONAL UND FAHRZEUGE:
Pro Anmeldung/Stand sind 2 Personen als Standpersonal zugelassen. Zusätzlich mitkommende Personen zahlen eine reguläre Eintrittskarte. Pro Verkaufsstand ist EIN Auto zugelassen!
10. EINFAHRTREGELN Bitte sei pünktlich zu deinem Timeslot, da die Timeslots in 15 Min. Takt geplant sind und nach dir/euch schon bald die nächsten Verkäufer:innen kommen. Sollte sich Stau auf der Straße. bilden, weil der Parkplatz aktuell voll sein sollte, mach bitte “noch eine Runde” und stell dich wieder in der Schlange an. Wir versuchen unser Bestes, aber es geht nicht immer ohne Stau. Und wir möchten verhindern, dass die Polizei vorfahren muss und ihr eine Strafe bekommt. Nach dem Vorfahren zur Halle (angewiesen wird nur durch die Mitarbeiter der Kongresshalle am Park), der Mitteilung des Standplatzes und der Anbringung des „Verkäufer-Stempels“ ist die Ware zügig auszuladen und anschließend das Fahrzeug auf den Parkplatz zu fahren.
Erst danach erfolgt der Aufbau des Standes!! Grundsätzlich dürfen keine Fahrzeuge während der Veranstaltung vor der Halle verbleiben. Im Sinne eines zügigen Aufbaus für alle Teilnehmer sind Waren pro Stand nur mit einem Auto zu transportieren.
11. ABFALL UND MÜLL:
Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer/ Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird eine Strafe von 100,- Euro dem Standbetreiber in Rechnung gestellt.
12. FOTO UND PRESSE:
Der Veranstalter ist berechtigt während des Marktes zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke (Homepage, Facebook, Mailings etc.) zu verwenden.
13. NOTAUSGANG:
Die Sicherheitstüre darf nicht eigenständig geöffnet werden (vor allem nicht beim Be- und Entladen des Verkaufsplatzes oder zum Rauchen)! Dies ist strafbar und es droht ein Bußgeld!
14. HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte (Parkplatznutzung eingeschlossen). Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung von Veranstaltungshallen bzw. des jeweiligen Verkaufsstandes des Mieters. Es ist somit jegliche Haftung ausgeschlossen. Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es sind somit jegliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen.

Stornierungen des Standplatzes werden nur schriftlich per E-Mail an hello.mm.events@gmail.com oder info@mucha-eventmanagement.de entgegengenommen.
Bei einer Absage behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von 10€ ein. Bei einer Umbuchung ist ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 10€ fällig.
Ab 13 Tage (Sonntag, 0:00 Uhr) vor dem Flohmarkt: 50% Erstattung
Ab 6 Tage (Sonntag, 0:00 Uhr) vor dem Flohmarkt: keine Erstattung möglich, sollten wir eine Nachfolger:in finden 25% Erstattung.